Verpackungsgesetz und die europäische Verpackungsverordnung (PPWR)

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine neue Verordnung der Europäischen Union, die das Verpackungsrecht auf EU-Ebene grundlegend vereinheitlicht. Sie ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und wird ab 2026 schrittweise verbindlich angewendet.

Im Gegensatz zu einer Richtlinie gilt eine Verordnung direkt und einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne dass nationale Umsetzungsgesetze notwendig sind. Ziel der PPWR ist es, Verpackungen europaweit einheitlicher zu regeln und Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren.

Ziele der PPWR

Die Verordnung verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Reduzierung von Verpackungsabfällen insgesamt
  • Verbesserung der Recyclingfähigkeit aller Verpackungen
  • Förderung von Wiederverwendung und Mehrweg
  • Vereinheitlichung von Kennzeichnungen und Standards innerhalb der EU

Damit soll der steigende Verpackungsverbrauch gebremst und der Umgang mit Ressourcen effizienter gestaltet werden.

Zentrale Inhalte der Verordnung

Die PPWR sieht unter anderem vor:

  • dass alle Verpackungen künftig recyclingfähig sein müssen,
  • dass bestimmte Verpackungen nicht mehr oder nur eingeschränkt zulässig sind,
  • dass Verpackungen weniger Material enthalten und unnötige Bestandteile vermieden werden,
  • dass insbesondere für Kunststoffverpackungen Mindestanteile an recyceltem Material gelten sollen,
  • und dass Mehrweg- und Wiederverwendungssysteme stärker gefördert werden.

Auch Design, Materialauswahl und Kennzeichnung von Verpackungen rücken stärker in den Fokus.

Auswirkungen auf Unternehmen

Für Unternehmen bedeutet die PPWR, dass Verpackungen künftig stärker bewertet werden – nicht nur nach Funktion, sondern auch nach Material, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit. Viele Betriebe werden ihre Verpackungslösungen langfristig überprüfen und anpassen müssen, um den neuen Vorgaben zu entsprechen.

Die Verordnung betrifft dabei sowohl Hersteller als auch Händler, Gastronomen und alle Betriebe, die Verpackungen einsetzen oder in Verkehr bringen.


Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bildet seit dem 1. Januar 2019 die rechtliche Grundlage für den Umgang mit Verpackungen in Deutschland. Es löste die frühere Verpackungsverordnung ab und verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu vermeiden, Recyclingquoten zu erhöhen und die Entsorgung von Verpackungen transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.

Grundsätzlich richtet sich das Verpackungsgesetz an alle Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerblich in Verkehr bringen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um große Konzerne oder kleinere Betriebe handelt. Betroffen sind unter anderem Unternehmen aus Handel, Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien, Imbissbetrieben, Lieferdiensten sowie dem Online-Handel.

Welche Verpackungen sind betroffen?

Das Gesetz unterscheidet verschiedene Verpackungsarten, darunter:

  • Verkaufsverpackungen, z. B. Produktverpackungen im Handel
  • Serviceverpackungen, z. B. To-go-Becher, Bäckertüten oder Essensschalen
  • Versandverpackungen, z. B. Kartons, Füllmaterial, Umschläge

Viele der im täglichen Betrieb genutzten Produkte fallen somit unter das Verpackungsgesetz.

Pflichten für Unternehmen

Unternehmen, die unter das Verpackungsgesetz fallen, müssen insbesondere:

  • sich im Verpackungsregister LUCID registrieren,
  • ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren,
  • regelmäßig Mengenmeldungen abgeben,
  • und die eingesetzten Materialien dokumentieren.

Diese Pflichten sollen sicherstellen, dass die Entsorgung und Verwertung der Verpackungen finanziert und kontrolliert wird. Verstöße können mit Bußgeldern oder Vertriebsverboten geahndet werden.

Bedeutung für Betriebe

Das Verpackungsgesetz schafft Transparenz und sorgt dafür, dass Verpackungen systematisch erfasst und recycelt werden. Für Betriebe bedeutet das vor allem, sich frühzeitig mit den eigenen Verpackungen auseinanderzusetzen und rechtliche Anforderungen im Blick zu behalten.


Hinweis

Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen sich die zuständigen Stellen oder eine fachkundige Beratung.